Eine Kündigung hat nach deutschem Recht schriftlich, d.h. mit Brief und eingenhändiger Originalunterschrift zu erfolgen. Eine Kündigung per Email, Fax oder mündlich ist ungültig! Wir empfehlen Einschreiben mit Rückschein.
Geändert am: Mi, 10 Dez, 2014 um 10:15 VORMITTAGS
Eine Kündigung hat nach deutschem Recht schriftlich, d.h. mit Brief und eingenhändiger Originalunterschrift zu erfolgen. Eine Kündigung per Email, Fax oder mündlich ist ungültig! Wir empfehlen Einschreiben mit Rückschein.
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